Dogwalker - Leverkusen
Dogwalker - Leverkusen

Einverständniserklärung als PDF-Dokument:

AGB

1. Während der Betreuungszeit durch Dogwalker Leverkusen bleibt der Tierhalter der   Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist.

2. Dogwalker Leverkusen verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

3. Richtet der Hund beim Dog Walker Schäden an (z.B. zerbissene Möbel), so haftet hierfür allein der Tierhalter.

4. Der Dog Walker kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden.

5. Hält der Dog Walker bei evt. Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

6. Der Tierbesitzer hat den Dog Walker über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).

6.1. Läufige Hündinnen werden nicht im Rudel mitgeführt. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und mir angezeigt werden, so übernimmt Dogwalker Leverkusen für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.

6.2. Dogwalker Leverkusen muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

7. Dogwalker Leverkusen wird nach bestem Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und umliegende Tierheime und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.

8. Der Dog Walker übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere / Wildtiere).

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